Digitale Barrierefreiheit 2025 – Rechtslage und Praxis in Österreich

Ab Juni 2025 gelten verschärfte Barrierefreiheits-Vorgaben für digitale Angebote. Ein umfassender Leitfaden zu rechtlichen Anforderungen, WCAG-Standards und praktischer Umsetzung.

Einführung: Warum Barrierefreiheit entscheidend ist 

Barrierefreiheit bedeutet digitale Teilhabe für alle – unabhängig von Behinderung oder Einschränkung. In Österreich leben etwa 760.000 Menschen mit einer registrierten Behinderung (8,3% der Bevölkerung). Laut dem Bericht „Menschen mit Behinderung in Österreich" des Sozialministeriums sind jedoch 25% der österreichischen Bevölkerung zwischen 15 und 89 Jahren bei Aktivitäten des Alltagslebens gesundheitsbedingt eingeschränkt. Bei den über 74-Jährigen sind es sogar 59,4%. Europaweit sind es über 100 Millionen Menschen.

Diese Zahlen repräsentieren nicht nur eine gesellschaftliche Verantwortung, sondern ein erhebliches Marktpotenzial. Websites, die 10–20% potenzieller Nutzer:innen ausschließen, verschenken Reichweite, Umsatz und Reputation.

Business Impact

Barrierefreie Websites erreichen mehr Nutzer:innen, ranken besser in Suchmaschinen und zeigen soziale Verantwortung. Eine Investment mit messbarem ROI.

Mehrwert für alle Nutzer:innen 

Barrierefreiheit verbessert die User Experience grundlegend:

  • Klarere Struktur: Semantisches HTML und logische Navigation helfen allen Nutzer:innen
  • Verständlichere Inhalte: Klare und eindeutige Beschriftungen von Links und Überschriften machen Inhalte schneller erfassbar
  • Höhere Kontraste: Bessere Lesbarkeit auch bei suboptimalen Lichtverhältnissen
  • Flexible Mediennutzung: Untertitel und Transkripte für Videos ermöglichen Konsum in lauter oder leiser Umgebung
  • Mobile Optimization: Touch-freundliche Elemente funktionieren universell
  • SEO-Vorteile: Suchmaschinen bevorzugen strukturierten, zugänglichen Content

Google honoriert barrierefreie Websites mit besserer Sichtbarkeit. Accessibility ist kein Zusatzfeature – es ist moderne Web-Entwicklung.


Gesetzliche Grundlagen in Österreich 

Die rechtliche Landschaft hat sich fundamental gewandelt. Was lange als "Nice-to-have" galt, ist nun gesetzliche Pflicht mit konkreten Konsequenzen.

Chronologie der Rechtsentwicklung 

Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Grundlegendes Diskriminierungsverbot – ohne konkrete Web-Standards oder Strafen. Theoretisch anwendbar, praktisch aber nicht in Form von Strafen durchgesetzt, sondern es wurden Schlichtungsverfahren geführt, teilweise mit nachfolgenden Schadenersatzklagen.

Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Verpflichtet öffentliche Stellen zu WCAG 2.1 AA. Monitoring durch FFG etabliert. Erstmals systematische Überwachung.

Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Ab 28. Juni 2025: Private Unternehmen müssen digitale Produkte und Services barrierefrei anbieten. Erstmals Verwaltungsstrafen bis EUR 80.000.

Entscheidungsbaum: Wer ist betroffen? 

Rechtliche Anforderungen nach Organisationstyp
Übergangsfristen beachten

Für Unternehmen mit ≥10 Mitarbeitenden oder ≥EUR 2 Mio Umsatz endet die Schonfrist am 28. Juni 2025. Betroffen sind rund 70.000 Unternehmen in Österreich.


Durchsetzung und Konsequenzen 

Öffentlicher Sektor 

Die FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) überwacht öffentliche Websites stichprobenartig und berichtet alle 3 Jahre an die EU-Kommission.

Beschwerdeverfahren:

  • Bürger können Beschwerden über nicht-barrierefreie Behörden-Websites einreichen
  • FFG prüft und fordert Verbesserungen ein
  • Bei Nicht-Einhaltung: Weitere rechtliche Schritte möglich

In der Praxis wird kooperativ nachgebessert – Ziel ist Verbesserung, nicht Strafe.

Privater Sektor (ab 2025) 

Die neue Überwachungsstelle des Sozialministeriumservice (eine eigenständige Behörde, nachgeordnete Dienststelle des BMSGPK) kann erstmals Verwaltungsstrafen verhängen:

UnternehmensgrößeMax. Strafe gemäß §36 BaFG
Kleinstunternehmen (< 10 MA, < EUR 2 Mio)Ausgenommen
Kleine Unternehmen (10–49 MA)bis EUR 20.000
Mittlere Unternehmen (50–249 MA)bis EUR 40.000
Große Unternehmen (≥ 250 MA)bis EUR 80.000
Verfahrensablauf

Betroffene können Beschwerden an die Überwachungsstelle des Sozialministeriumservice richten. Diese prüft, erlässt ggf. Bescheide und kann Strafen festlegen. Wichtig: Bei fortgesetzter Nicht-Behebung können Strafen wiederholt verhängt werden – es ist also nicht möglich, einmal zu zahlen und „aus dem Schneider" zu sein. Rechtsmittel: Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Wichtig: Die Behörden setzen auf Kooperation. Wer proaktiv handelt, hat nichts zu befürchten. Ignorieren wird jedoch zunehmend teuer.


Mehrwert von Barrierefreiheit für Unternehmen 

Barrierefreiheit ist keine Compliance-Übung – es ist strategische Investition mit messbarem Return.

Quantifizierbare Vorteile 

Größere Zielgruppe

10–20% der Österreicher haben eine Behinderung. Dazu kommen ältere Menschen mit nachlassender Sehkraft oder Motorik. Barrierefreie Websites erschließen neue Kundensegmente.

Bessere UX für alle

Klare Strukturen, deutliche Kontraste, einfache Sprache – das schätzen alle Nutzer:innen. Barrierefreiheit korreliert direkt mit allgemeiner Usability.

SEO-Optimierung

Semantisches HTML, Alt-Texte, strukturierte Inhalte – Ranking-Faktoren, die Suchmaschinen belohnen. Accessibility zahlt auf Sichtbarkeit ein.

Business Case 

Ökonomisches Potenzial

Laut EY Österreich birgt Barrierefreiheit "Potenzial für mehr Teilhabe und für neue Märkte". Barrierefreie Webshops steigern Conversion Rates messbar.

Weitere Vorteile:

  • Image & CSR: Soziale Verantwortung als Wettbewerbsvorteil im Employer Branding
  • Innovationstreiber: Barrierefreiheit fördert nutzerzentriertes, modernes Design
  • Rechtssicherheit: Prävention ist günstiger als Strafen und Nachbesserung

Wichtige Aspekte der Web-Barrierefreiheit 

Struktur vor Design: Überschriften und Semantik 

Überschriften sind nicht nur visuelle Dekoration – sie bilden die semantische Struktur, die Screenreader für Navigation nutzen.

Häufiger Fehler

Texte werden nur optisch formatiert (fett, 18pt) statt als echte <h1>, <h2>-Elemente ausgezeichnet. Für Assistenztechnologien bleibt die Seite strukturlos.

Best Practice:

  • Nutzen Sie CMS-Formatvorlagen (Überschrift 1, 2, 3) statt manueller Größen-Änderung
  • Halten Sie die Hierarchie logisch: H1 → H2 → H3 (keine Ebenen überspringen)
  • Verwenden Sie semantische HTML-Elemente gemäß ihrem Zweck

Grundsatz: Inhaltliche Struktur vor optischem Design. CSS kann das Erscheinungsbild jederzeit anpassen – die semantische Basis muss stimmen.

Screenreader verstehen 

Screenreader wandeln Screen-Inhalte in synthetische Sprache oder Braille-Ausgabe um. Für blinde Menschen sind sie das Fenster zum Web.

Funktionsweise:

  • Erfassen Text und HTML-Struktur
  • Ausgabe akustisch (Sprachsynthese) oder taktil (Braillezeile)
  • Navigation via Überschriften, Links, Landmarks
Demonstration

Empfehlung: YouTube-Video "Internetseiten vorlesen lassen? Wir erklären den Screenreader!" für praktischen Einblick in Screenreader-Navigation.

Konsequenz: Alles Visuelle muss als Text verfügbar sein. Icons brauchen Labels, Bilder Alt-Texte, Buttons aussagekräftige Beschriftungen.


Praktische Umsetzung 

Sprachwechsel korrekt kennzeichnen 

Screenreader nutzen Sprachprofile für korrekte Aussprache. Englische Begriffe in deutschen Texten werden ohne Sprachwechsel-Markierung falsch vorgelesen.

Beispiel: "Tag" wird deutsch als "Tahg" statt englisch als "täg" ausgesprochen.

Lösung: <span lang="en">Tag</span> für Sprachwechsel in HTML. Hinweis: Eingedeutschte Wörter wie „Download" müssen nicht ausgezeichnet werden – eine unnötige Auszeichnung ändert kurzzeitig die komplette Sprachphonetik des Screenreaders.

Pragmatischer Ansatz

Nicht jedes Fremdwort markieren – das macht die Ausgabe holprig. Fokus auf ganze Absätze oder kritische Begriffe, wo sonst Verständnisprobleme entstehen.

Alternativtexte für Bilder und Videos 

Bilder ohne Alt-Text sind für Screenreader "leere Flächen" – Informationsverlust für blinde Menschen.

Alt-Text Best Practices:

HTML
<!-- Informatives Bild: Beschreibt den Inhalt -->
<img src="produkt.jpg" alt="Roter Sportwagen Modell XYZ, Seitenansicht" />

<!-- Logo: Beschreibt das Unternehmen -->
<img src="logo.svg" alt="Webconsulting GmbH Logo" />

<!-- Verlinktes Bild: Beschreibt das Link-Ziel (nicht das Bild!) -->
<a href="/kontakt">
<img src="brief-icon.svg" alt="Zum Kontaktformular" />
</a>

<!-- Dekoratives Bild: Leerer Alt-Text -->
<img src="decoration.svg" alt="" />

Wichtige Regel für Links: Wenn ein Bild verlinkt ist und keinen begleitenden Text im Link hat, muss der Alt-Text die Funktion des Links (das Ziel) beschreiben. Ein Briefumschlag-Icon, das zur Kontaktseite führt, erhält also den Alt-Text "Zum Kontaktformular", nicht "Briefumschlag".

Videos: Untertitel für hörbehinderte Menschen, Kurzbeschreibung oder Audiodeskription für wichtige visuelle Inhalte.

Workflow-Tipp

Machen Sie Alt-Texte zur Gewohnheit beim Bildupload. Die meisten CMS haben ein Feld dafür – nutzen Sie es konsequent.

Farben und Kontraste im Corporate Design 

Corporate Colors müssen nicht aufgegeben werden – aber strategisch eingesetzt.

Praxis-Beispiel: Unternehmen mit hellgrünem CI nutzt dieses nur für große Überschriften auf Weiß. Für Fließtext wurde ein dunkleres Grün definiert – minimaler Unterschied, volle Compliance.

KI-Unterstützung für barrierefreie Inhalte 

KI-Tools können bei bestimmten Accessibility-Aufgaben unterstützen – jedoch mit wichtigen Einschränkungen:

Mögliche Einsatzgebiete: Vereinfachung von Texten, Recherche zu Best Practices

Beispiel-Prompts:

  • "Nenne 5 häufige Accessibility-Probleme und Lösungen"
  • "Erkläre die WCAG-Erfolgskriterien für Farbkontraste"
  • "Formuliere diesen Fachtext verständlicher" (aber: für echte Leichte Sprache nach AAA reicht das nicht)
KI ersetzt keine Expertise

KI-generierte Accessibility-Inhalte erfordern immer fachkundige Überprüfung. Alt-Texte ohne Kontext, automatische Untertitel ohne Korrektur, oder HTML-Prüfungen ohne Verständnis der Seitenstruktur liefern keine zuverlässigen Ergebnisse. Wer die WCAG-Kriterien nicht kennt, kann KI-Output nicht sinnvoll bewerten.


Bestehende Websites verbessern 

Sie haben bereits eine Website? Diese Quick Wins bringen sofortige Verbesserung:

  • Überschriften-Hierarchie prüfen: 95% der Barrierefreiheitsprobleme entstehen durch falsch strukturierte Überschriften – nutzen Sie semantische HTML-Elemente statt manueller Formatierung.
  • Alt-Texte ergänzen: 90% der Websites haben unvollständige Bildbeschreibungen – ergänzen Sie präzise Alternativtexte für alle informativen Bilder.
  • Link-Texte verbessern: 85% aller Screenreader-Nutzer:innen navigieren primär über Links – formulieren Sie aussagekräftige Beschreibungen statt "hier klicken".
  • Kontraste optimieren: 80% der Nutzer:innen profitieren von besseren Farbkontrasten – setzen Sie mindestens 4,5:1 für normalen Text um.
  • Tastatur-Navigation testen: 75% der motorisch eingeschränkten Nutzer:innen sind auf Tastatursteuerung angewiesen – stellen Sie sicher, dass alle Funktionen per Tab/Enter erreichbar sind.
  • Formulare beschriften: 70% der Formular-Fehler entstehen durch fehlende Labels – verknüpfen Sie jedes Eingabefeld mit einem aussagekräftigen Label-Element.
  • Videos mit Untertiteln: 65% der Menschen schauen Videos ohne Ton – bieten Sie Untertitel oder Transkripte für alle Video-Inhalte an.

Detaillierte Checkliste 

80/20-Regel

Diese Basics decken 80% der häufigsten Barrierefreiheits-Probleme ab. Starten Sie bei den wichtigsten Seiten (Startseite, Produktseiten) und arbeiten Sie sich systematisch durch.


WCAG 2.1 und 2.2 – Standards verstehen 

Was ist WCAG? 

Web Content Accessibility Guidelines – der internationale Standard für barrierefreie Web-Inhalte, erstellt vom W3C.

Konformitätsstufen:

FeatureLevel ALevel AALevel AAA
AnforderungenGrundlegendMittelHoch
Gesetzlich gefordert
PraktikabilitätMust-haveRealistischSehr aufwändig
Erfolgskriterien~25~50~80
EmpfehlungMinimumStandardOptional

Level A und AA sind gemeinsam der gesetzlich geforderte Standard in Europa. Das bedeutet: Alle A-Kriterien UND alle AA-Kriterien müssen erfüllt werden.

WCAG 2.2 – Was ist neu? 

WCAG 2.2 (Oktober 2023) ergänzt 2.1 um 9 neue Erfolgskriterien:

KriteriumLevelBeschreibung
Fokus nicht verdecktAAFokussierte Elemente dürfen nicht von anderem Inhalt überlagert werden
Dragging MovementsAAAlternative zu Drag-and-drop für motorische Einschränkungen
ZielgrößeAAInteraktive Elemente mind. 24×24 CSS-Pixel
Konsistente HilfeAHilfsfunktionen einheitlich positioniert
Redundante EingabeABereits eingegebene Infos nicht erneut abfragen
Accessible AuthenticationAABarrierefreie Login-Verfahren (keine rein visuellen CAPTCHAs)
Timeline

Aktuell fordern Gesetze noch WCAG 2.1 AA. WCAG 2.2 wird voraussichtlich in der nächsten Novelle verpflichtend. Empfehlung: Bei Neuprojekten bereits WCAG 2.2 implementieren.

Die 4 Leitprinzipien 

WCAG basiert auf vier fundamentalen Prinzipien:

  1. Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen für Nutzer:innen wahrnehmbar sein (z.B. Alt-Texte, Untertitel, ausreichend Kontrast)
  2. Bedienbarkeit: Navigation und Interaktion müssen für alle funktionieren (Tastatur, Touch, Sprache)
  3. Verständlichkeit: Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein (klare Sprache, logische Struktur)
  4. Robustheit: Kompatibilität mit verschiedenen Technologien und Assistenzsystemen

Wer nach diesen Prinzipien entwickelt, erfüllt automatisch die meisten Kriterien.


Häufige Probleme und Lösungen 

Die "Klassiker" bei österreichischen Website-Audits:

Diese sieben Problemfelder decken den Großteil aller Barrieren ab. Systematische Behebung eliminiert 80%+ der Accessibility-Issues.


Fazit und Handlungsempfehlung 

Digitale Barrierefreiheit in Österreich ist vom "Nice-to-have" zur gesetzlichen Pflicht mit echten Konsequenzen geworden. Ab 28. Juni 2025 drohen Unternehmen erstmals Verwaltungsstrafen bis EUR 80.000.

Die Kernbotschaft 

Barrierefreiheit ist keine Compliance-Last – es ist strategische Investition:

  • Größere Reichweite: 10–20% mehr potenzielle Nutzer:innen
  • Bessere UX: Optimierung für alle, nicht nur für Menschen mit Behinderung
  • SEO-Vorteile: Strukturierter, semantischer Content rankt besser
  • Rechtssicherheit: Proaktives Handeln vermeidet Strafen
  • Image-Gewinn: CSR und soziale Verantwortung als Differenzierung

Was ist jetzt zu tun? 

Die Frist ist bereits abgelaufen

Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025. Es gibt keine „Übergangsphase" mehr – Barrieren sind so rasch wie möglich abzubauen. Warten Sie nicht mit der Umsetzung.

Professionelle Unterstützung

Sofort handeln

  • Expert:innen für Accessibility-Audit engagieren
  • Systematische Bestandsaufnahme durchführen
  • Priorisierung nach Schwere der Barrieren

Strukturierte Umsetzung

Barrieren abbauen

  • Technische Anpassungen implementieren
  • Content-Prozesse etablieren
  • Schulung des Teams

Nachhaltige Prozesse

Langfristig sicherstellen

  • Accessibility in Entwicklungsprozesse integrieren
  • Automatisierte Tests in CI/CD
  • Regelmäßige Überprüfung etablieren

Kulturwandel

Bewusstsein schaffen

  • Accessibility als Design-Prinzip verankern
  • Von Anfang an barrierefrei entwickeln
  • Feedback von Nutzer:innen einholen

Die Umsetzung von WCAG-Konformität erfordert Fachwissen und systematische Qualitätssicherung. Laienhafte Selbstprüfungen reichen nicht aus, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Ressourcen 

Offizielle Stellen:

Standards & Guidelines:

Tools:

Barrierefreiheit ist kein Projekt mit Enddatum – es ist kontinuierlicher Prozess. Aber jeder Schritt ist ein Gewinn: für Ihre Nutzer:innen, für Ihr Business, für eine inklusive digitale Gesellschaft.

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Dieser Inhalt wurde teilweise mithilfe von KI erstellt.